AES § 2 Nr. 4 Satz 1
Grunstücksanschluss ist der Verbindungskanal nach § 10 Abs. 1 und 2 (AES) zwischen dem Kanal (Verbindungssammler, Hauptsammler, Flächenkanalisation) und der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum.
Grunstücksanschluss ist der Verbindungskanal nach § 10 Abs. 1 und 2 (AES) zwischen dem Kanal (Verbindungssammler, Hauptsammler, Flächenkanalisation) und der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum.
Liegt der Kanal außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, gilt als Grundstücksanschluss der Verbindungskanal zwischen Grundstücksgrenze und Kanal.
Liegt der Kanal auf dem anzuschließenden Grundstück, gilt der Anschlussstutzen als Grundstücksanschluss.