Grundstücksanschlüsse

AES § 2 Nr. 4 Satz 1


Grunstücksanschluss ist der Verbindungskanal nach § 10 Abs. 1 und 2 (AES) zwischen dem Kanal (Verbindungssammler, Hauptsammler, Flächenkanalisation) und der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum.

AES § 2 Nr. 4 Satz 2


Liegt der Kanal außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, gilt als Grundstücksanschluss der Verbindungskanal zwischen Grundstücksgrenze und Kanal.

AES § 2 Nr. 4 Satz 3


Liegt der Kanal auf dem anzuschließenden Grundstück, gilt der Anschlussstutzen als Grundstücksanschluss.