Tiefenbegrenzung

Tiefenbegrenzung

Was ist die Tiefenbegrenzung?

Bei einer Tiefenbegrenzung werden Grundstücksteilflächen hinter einer Grundstückstiefe von 40 Metern in der Regel nicht mehr beachtet und nicht mehr in die Berechnung mit einbezogen.

Die Tiefenbegrenzung greift nur bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich.

Wenn Grundflächen hinter der Begrenzungslinie an die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung angeschlossen werden diese bei der Berechnung mit einbezogen.