Entgelte der leitungsgebundenen Abwasser- beseitigung
Welche Entgelte erhebt der AWB?
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen erhebt folgende Entgelte:
- Einmalige Beiträge zur Deckung der Investitionskosten für die erstmalige Erstellung der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung = „Kanalbaukostenbeitrag“
- Einmalbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung
- Einmalbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung
- Laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten sowie der investitionsabhängigen Kosten
> Benutzungsgebühren
- Schmutzwassergebühr
- Niederschlagswassergebühr
> Wiederkehrende Beiträge
- wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser
- wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser
- Gebühren für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Fäkalschlamm und Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben
- Aufwendungsersatz für zusätzliche Grundstücksanschlüsse
- Aufwendungsersatz für Abwasseruntersuchungen
- Gebühren für die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser sowie die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen
- Laufende Entgelte zur Abwälzung der Abwasserabgabe