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wiederkehrende Beitrag

wiederkehrender Beitrag ABWASSER

Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasserbeseitigung

Nach § 13 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen vom 01.01.2022 (ESA) wird der wiederkehrende Beitrag Schmutzwasserbeseitigung für die Möglichkeit der Einleitung von Schmutzwasser erhoben.

Maßstab des wiederkehrenden Beitrags Schmutzwasserbeseitigung ist nach § 5 Abs. 1 ESA die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse.

Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10%. Für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 20%. Die Einheit ist m². Die amtliche Grundstücksfläche können Sie Ihrem Grundbuch entnehmen. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse bestimmt sich nach den Vorgaben der Satzung (§ 5 Abs. 3 ESA - Seite 6f).

 

Unter folgendem Link erreichen Sie die Mayener Bebauungspläne “Mayen“ im Geoportal RLP mit Informationen zu der zulässigen Vollgeschosszahl in beplanten

Gebieten: Link Geoportal

Der wiederkehrende Beitragssatz Schmutzwasserbeseitigung beträgt 0,04 €/m².

Von den entgeltsfähigen Gesamtkosten des Eigenbetriebes legen wir 10% als wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasserbeseitigung um.


Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung

Nach § 13 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen vom 01.01.2022 (ESA) wird der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung für die Möglichkeit der Einleitung von Niederschlagswasser erhoben.

Maßstab des wiederkehrenden Beitrags Niederschlagswasserbeseitigung ist nach § 6 Abs. 1 ESA die mögliche Abflussfläche.

Danach wird die Grundstücksfläche mit einer Grundflächenzahl vervielfacht. Die Einheit ist m². Die Grundflächenzahl bestimmt sich nach den Vorgaben der Satzung (§ 6 Abs. 2 ESA – Seite 7f) und ist abhängig von der Art des Grundstückes.

 

Unter dem folgenden Link erreichen Sie die Mayener Bebauungspläne “Mayen“ im Geoportal RLP mit Informationen zu der Grundflächenzahl in beplanten Gebieten:

Link Geoportal


Der wiederkehrende Beitragssatz Niederschlagswasserbeseitigung beträgt 0,13 €/m².

Von den entgeltsfähigen Gesamtkosten des Eigenbetriebes legen wir 30% als wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung um.


Alle aktuellen Presseinformationen zum wiederkehrenden Beitrag finden Sie hier.

Für die aufkommenden Fragen haben wir Ihnen ein FAQ zusammengestellt. Folgenden Sie einfach dem Link hier.

Ein Einblick zum Thema wiederkehrender Beitrag Abwasser finden Sie in den nachfolgenden Videos:

wiederkehrender Beitrag Schmutzwasserbeseitigung

wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung

Besonderheiten beim wiederkehrenden Beitrag Abwasser