Pumping truck

Gruben und Kleinkläranlagen

Gruben

Nach § 24 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung wird für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben eine Gebühr je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge erhoben.

Gemäß § 13 Abs. 3 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Stadt Mayen muss die Grubenleerung mindestens einmal im Jahr erfolgen.

Kleinkläranlagen

Nach § 24 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung wird für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen mit Überlauf in Gewässer oder Versickerung in den Untergrund eine Gebühr je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge erhoben.


Sammelfahrt37,60 €/m³
Einzelfahrt51,80 €/m³
selbst abfahren10,18 €/m³



Sammelfahrt67,60 €/m³
Einzelfahrt81,90 €/m³
selbst abfahren44,20 €/m³

Bei Fragen rund um das Thema Gruben und Kleinkläranlagen ist Herr Becker für Sie unter der 02651 9667-67 oder m.becker@awbmy.de erreichbar.

Alle Abfuhrtermine für das aktuelle Jahr finden Sie hier: Abfuhrtermine 2024 


Allgemeine Hinweise:

Die Leerungen sind möglichst in die trockene Jahreszeit zu verlegen. Wir bitten dafür zu sorgen, dass die Gruben sowie die Kleinkläranlagen in der von Ihnen angegebenen Abfuhrwoche frei zugänglich ist. Sollte unser Personal an dem angegebenen Termin niemanden antreffen, wird die Grube/Kleinkläranlage trotzdem entleert. Bei Herstellung eines Anschlusses an die Kanalisation bitten wir uns eine gesonderte Mitteilung zukommen zu lassen.

Wichtig zu beachten:

- Bitte vergleichen Sie die Fäkalabfuhrmenge mit Ihrem Wasserverbrauch. Bei größeren Differenzen ist die Grube möglicherweise undicht oder hat einen Überlauf.

- Die Einleitung von Abwässern in den Untergrund oder in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung 

  Mayen-Koblenz. Ohne wasserrechtliche Erlaubnis wäre möglicherweise der Strafbestand der unerlaubten Gewässerverschmutzung erfüllt.