Entgelte
Die Sammlung von Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie in Straßenkanälen, dessen mechanische, biologische und chemische Reinigung in den Kläranlagen und die Fortleitung von dort in die Vorfluter, ist mit hohem finanziellen Aufwand verbunden.
Dieser Aufwand besteht in der Hauptsache aus Kosten für Betrieb, Unterhaltung, Verwaltung, Zinsen für Kredite und den Abschreibungen der Anlagen. Zur Deckung des finanziellen Aufwandes werden die Einleiter des Abwassers (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) herangezogen; Entgeltpflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke.
Die Entgelte für die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung werden sowohl für Schmutzwasser als auch für Niederschlagswasser getrennt für den darauf anfallenden Aufwand erhoben. Diese Regelung ist mit dem Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz vom 05.05.1986 eingeführt worden. Aufgrund dieses Landesgesetzes erfolgte die Umsetzung als rechtliche Grundlage für die Entgeltserhebung in der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen.
Die Entgeltsätze werden jedes Jahr in die Haushaltssatzung der Stadt Mayen aufgenommen.