Mayener Klärschlammentsorgung ist wirtschaftlich und partnerschaftlich gesichert


Anfang des Jahres 2021 ist die Stadt Mayen mit seinem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (AWB) der KKR AöR – Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR – beigetreten. Damit ist die Stadt eine von 77 Trägern dieser gemeinsamen Einrichtung.

Zweck dieser Organisation ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische sowie landwirtschaftliche Verwertung.

Nach elf Jahren geht die Klärschlammverbrennungsanlage, welche ihren Sitz in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz hat, in Betrieb und hat somit offiziell ihre „Arbeit aufgenommen“. Damit ist die Garantie für die Entsorgungssicherheit in die Tat umgesetzt. Ferner dient diese Anlage als Baustein für eine angemessene Entgeltsstabilität. „Die rechtliche, ordnungsgemäße und wirtschaftliche Klärschlammverwertung ist mit Blick in die in Teilen durchaus ungewisse Zukunft gewährleistet. Die Kooperation bietet dabei eine gute Planungs- und Kostensicherheit.“, sind sich die Herren Oberbürgermeister Dirk Meid und Werkleiter Florian Sabel einig.

„Und das ist unbezahlbar.“, heißt es aus Mainz seitens der Betreibergesellschaft TVM GmbH, deren Gesellschafter u.a. die KKR AöR ist. Weil Klärschlämme nicht nur Nährstoffe enthalten, sondern ebenso Arzneimittelrückstände, Schwermetalle oder Hormone, verschärft der Gesetzgeber regelmäßig die Entsorgungsgrenzwerte. Klärschlamm anders loszuwerden, als ihn zu verbrennen, wird dadurch immer schwieriger. Die Regelungen zur Aufbringung und Verwendung in der Landwirtschaft werden immer strenger. Da gleichzeitig die Mitverbrennungskapazitäten sinken, weil etwa Kohlekraftwerke nach und nach abgeschaltet werden, kennt der Preis für die sogenannte thermische Verwertung von Klärschlamm seit einiger Zeit bereits nur eine Richtung: nach oben.

Pressemitteilung der TVM GmbH