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Brückenstraße wird im Rahmen des Ausbaus vollgesperrt


Mayen. Die Baustelle in der »Brückenstraße« zwischen der Marktstraße und der Stehbach wird nach derzeitigem Stand in der 36. KW, also in der ersten Septemberwoche, eingerichtet. Die Straße muss infolge der Kanalerneuerung auf voller Breite und auch voller Länge geöffnet und somit vollgesperrt werden.

Des Weiteren wurden alle Versorger miteinbezogen, um im Bedarfsfall Leitungen zu erneuern oder Leerrohre zu verlegen. Eine fußläufige Erreichbarkeit der entsprechenden Hauseingänge sowie die fußläufige Verbindung zur Stehbach und zur Fußgängerzone bleiben jederzeit gewährleistet. Die Bauarbeiten werden je nach Wetterlage sechs bis sieben Monate andauern. Mit einer Fertigstellung der Ausbaumaßnahme ist demnach im März/April 2025 zu rechnen.

Der Ausbau ist eine Maßnahme der Stadtsanierung im Sanierungsgebiet „Nordöstliche Innenstadt - Erweiterung“. Der Ausbau wird im Zuge des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ von Bund und Land gefördert. Ziel ist, die innerstädtischen Straßen einheitlich und barrierefrei zu gestalten und darüber hinaus einen hohen Wiedererkennungswert in der Stadt Mayen zu erreichen. Zudem wird mit diesem Projekt die Verbesserung des Wohnumfeldes im gesamten Quartier erreicht, welche sowohl zu einer Wohnwertsteigerung als auch zur indirekten Wertsteigerung der Immobilien im Sanierungsgebiet führt.

Derzeit noch im Ausbau befindlich sind die Straßen „An der Stadtmauer“ zwischen der Stehbach und dem Habsburgring sowie der „Entenpfuhl“ zwischen dem Kreisel am Neutor und der Straße Im Hombrich. Diese beiden Straßen werden als nächste Projekte im Rahmen der Stadtsanierung voraussichtlich noch im Spätsommer fertiggestellt. Die Ausführungsplanungen wurden in den Anlieger- und Anwohnerversammlungen sowie mehreren öffentlichen Sitzungen und im Stadtrat vorgestellt, beraten und beschlossen. Alle Ausbaumaßnahmen werden seit dem 1. Januar über den wiederkehrenden Beitrag abgerechnet. Bei der Beitragsberechnung sind sämtliche beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen eines Jahres innerhalb der jeweiligen Abrechnungseinheit, in diesem Fall Mayen Innenstadt, zu berücksichtigen.